1. Grundlage
Art. 1 Name, Sitz
Unter dem Namen Change Mind - Global Aid besteht mit Sitz in Luzern, ein gemeinnütziger, politisch und konfessionell neutraler Verein nach Art. 60 ff. ZGB
Art. 2 Zweck und Aufgaben
Der Verein bezweckt die Sammlung von Hilfsgütern und Geld in der Schweiz, für wirtschaftlich in Not gekommene Menschen. Für die Verteilung von Hilfsgütern und Geld wird mit Nonprofit - Organisationen zusammen gearbeitet.
2. Mitgliedschaft
Art. 3 Mitglieder
Dem Verein können angehören:
a) Natürliche Personen
b) Juristische Personen und Gemeinwesen
Art. 4 Beginn und Ende
Der Eintritt in den Verein kann jederzeit durch Beitrittserklärung und Entrichtung des Jahresbeitrages erfolgen. Der Austritt erfolgt auf Ende des Vereinsjahres durch schriftliche Erklärung. Mitglieder, die trotz zweimaliger Mahnung den Jahresbeitrag nicht bezahlt haben, werden aus dem Mitgliederverzeichnis gestrichen. Mitglieder, die in grober Weise die Interessen des Vereins verletzen, können ohne Angabe von Gründen aus dem Verein ausgeschlossen werden.
3. Organisation
Art. 5 Organe
Die Organe des Vereins sind:
A) Die Mitgliederversammlung
B) Der Vorstand
C) Die Revisionsstelle
A) Die Mitgliederversammlung
Art. 6 Ordentliche Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich im ersten Halbjahr statt. Sie wird durch den Vorstand unter Angabe der Verhandlungsgegenstände mindestens zwei Wochen im Voraus
einberufen.
Sie hat folgende Befugnisse:
a) Wahl der Präsidentin / des Präsidenten und der übrigen Vorstandmitglieder
b) Wahl der Revisionsstelle
c) Abnahme des Jahresberichts, der Jahresrechnung und des Revisionsstellen-Berichts.
d) Festsetzung der Jahresbeiträge
e) Beschlussfassung über die ihr vom Vorstand vorgelegten Geschäfte
f) Beschlussfassung über Anträge von Mitgliedern
g) Änderung der Statuten
h) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins
Art. 7 Ausserordentliche Mitgliederversammlung
Der Vorstand kann jederzeit eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Ferner kann ein Fünftel der Mitglieder jederzeit schriftlich unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes die
Einberufung verlangen.
Art. 8 Durchführung der Mitgliederversammlung
Der Vorsitz führt die Präsidentin / der Präsident oder die Vizepräsidentin / der Vizepräsident. Die Mitgliederversammlung beschliesst mit einfachem Mehr der anwesenden Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der / des Vorsitzenden. Die Wahlen und Abstimmungen finden offen statt, es sei denn, die Mehrheit verlange geheime Abstimmung. Wahlvorschläge und Anträge von Mitgliedern sind schriftlich einzureichen.
B) Der Vorstand
Art. 9 Zusammensetzung
Der Vorstand setzt sich aus 4 bis 6 Mitgliedern zusammen.
Er besteht aus
a) Präsidentin / dem Präsidenten
b) Der Vizepräsidentin / dem Vizepräsidenten
c) Der Kassierin / dem Kassier
d) Der Aktuarin/Sekretärin / dem Aktuar/Sekretär
e) Weiteren Mitgliedern
Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt 2 Jahre. Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand konstituiert sich selbst.
Art. 10 Aufgaben
Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen. Er erledigt alle Geschäfte, die nicht in die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung fallen.
Dem Vorstand obliegen insbesondere:
a) Vorbereitung der Geschäfte der Mitgliederversammlung
b) Bestellen von Kommissionen
c) Genehmigung des Budgets
d) Beschlussfassung über die Verwendung des Rechnungsüberschusses.
Art. 11 Einberufung und Beschlussfähigkeit
Der Vorstand wird von der Präsidentin / vom Präsidenten oder auf Antrag von mindestens 2 Mitglieder einberufen. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse werden mit einfachem Mehr gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der / des Vorsitzenden.
Art. 12 Zeichnungsbefugnis
Die Zeichnungsbefugnis wird vom Vorstand geregelt.
Art. 13 Entschädigung für Mitarbeit
Die Mitarbeit im Vorstand wird grundsätzlich ehrenamtlich geleistet. Die Vorstandsmitglieder haben jedoch Anspruch auf Spesenvergütung.
Art. 14 Vorstands-Ausschuss
Der Vorstand kann aus seiner Mitte einen Ausschuss für folgende Aufgaben bestellen:
a) Vorbereitung der Geschäfte zur Behandlung im Vorstand
b) Erledigung der ihm vom Vorstand übertragenen Geschäfte.
Art. 15 Die Präsidentin / Der Präsident
Die Präsidentin / der Präsident hat den Vorsitz im Vorstand und im Ausschuss. Sie / er vertritt den Verein nach aussen. Sie /er führt die laufenden Geschäfte des Vereins und des Betriebes
C) Die Revisionsstelle
Art. 16
Als Revisionsstelle werden 2 Vereinsmitglieder an der GV gewählt. Sofern das nicht möglich ist, können externe, anerkannte Personen mit der Revision beauftragt werden. Die Amtsdauer beträgt ein Jahr. Wiederwahl ist möglich.
4. Finanzhaushalt
Art. 17 Finanzierung
Der Verein finanziert seine Aufgabe durch
a) Jahresbeiträge
b)Einnahmen aus seinem Betrieb
c) Spenden, Schenkungen, Legate und andere Zuwendungen
Art. 18 Mitgliederbeiträge
Die Mitgliederbeiträge werden jährlich durch die Mitgliederversammlung festgelegt.
Art. 19 Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
Art. 20 Vereinsjahr
Das Vereinsjahr dauert vom 1. Januar bis 31. Dezember
5. Schlussbestimmungen
Art. 21 Statutenänderung und Vereinsauflösung
Für eine Statutenänderung und die Vereinsauflösung ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Mitgliederversammlung erforderlich. Im Falle der Vereinsauflösung beschliesst die Mitgliederversammlung über die zweckgerichtete Verwendung des Vereinsvermögens.
Art. 22 Inkrafttreten
Diese Statuten treten mit der Zustimmung der Gründungsversammlung am 09. Mai 2013 in Kraft.
Luzern, den 09. Mai 2013
Die Präsidentin Ein Mitglied des Vorstandes
Manuela Souto Abreu Georg Wyss
Change Mind - Global Aid
Grüneggstrasse 38b
CH-6005 Luzern
Tel: +41 31 534 60 30